Leitbilder für die Fischfauna / Grundlagen

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist, dass alle Gewässer bis 2015 zumindest den „guten ökologischen Zustand“ erreichen. Die Bewertung der  Gewässer erfolgt über verschiedene chemische, physikalische, hydromorphologische und biologische Parameter. Erstmals wird dabei auch die Fischfauna als Bewertungskomponente herangezogen. 

Neben den Gewässertypen gibt es auch  für die Fischfauna im oberen Wümmegebiet Leitbilder, die für die Gewässerbewertung und die Erreichung des "guten ökologischen Zustandes" gemäß Wasserrahmenrichtlinie von entscheidender Bedeutung sind.

Bewertungsrelevante Kriterien für die Fischfauna sind:

• Zusammensetzung und Abundanz (Häufigkeit) der Arten
• Typspezifische störungsempfindliche Arten
• Altersstruktur der Fischgemeinschaft

Des Weiteren gibt die EG-WRRL vor, dass für jeden Wasserkörper typspezifische biologische
Referenzbedingungen
festzulegen sind, die dem sehr guten ökologischen Zustand entsprechen und anhand derer die spätere Bewertung erfolgt. Die Erstellung dieser Referenzbedingungen kann
modellbasiert (historische und sonstige verfügbare Daten), raumbezogen (Bezugsnetz mit
ausreichender Anzahl an Stellen mit sehr gutem ökologischen Zustand) oder in Kombination beider
Verfahren erfolgen.

In einfachen Worten: Je artenärmer und gewässeruntypischer die Fischfauna eines Baches ist, desto mehr muss dafür getan werden, dass das Gewässer durch geeignete Maßnahmen als Fischlebensraum verbessert wird.

Angaben zu den fischfaunistischen Referenzen im oberen Wümmegebiet finden Sie hier

Zur Bewertung der ökologischen Gewässerzustände anhand der Fischfauna wurde im Rahmen eines
BMBF-Verbundprojektes (DUßLING et al. 2004) das Verfahren fiBS (fischbasiertes Bewertungssystem) entwickelt (DUSSLING 2007, DUSSLING & BLANK 2004). Die Bewertung erfolgt dabei über den Vergleich aktueller Befischungsdaten für ein Gewässer bzw. einen Wasserkörper (Ist-Zustand) mit einer gewässerspezifischen Referenzzönose (Soll-Zustand).

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Einen ausführlichen Bericht zur Erstellung und Festlegung fischfaunistischer Referenzen in Niedersachsen finden Sie hier:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz  und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst
Fischfaunistische Referenzerstellung und Bewertung  der niedersächsischen Fließgewässer  vor dem Hintergrund der EG Wasserrahmenrichtlinie  (Zwischenbericht Stand: Januar 2008)