Warum Gewässerentwicklung & -Renaturierung ?
Die Bäche im oberen Wümmegebiet sind durch eine Vielzahl von Faktoren in ihrer Eignung als Fischlebensraum beeinträchtigt. Vor allem die teilweise schlechte Gewässerstrukturgüte (monotone Abflussprofile, geringe Strukturvielfalt im Sohl- und Uferbereich, fehlende Kiesbänke, fehlender Gehölzbewuchs , fehlende Randstreifen und Auwälder etc.), die anthropogen stark überhöhte Sandfracht, Einträge von Ocker die teilweise intensive Gewässerunterhaltung , anthropogen stark erhöhte Abflußspitzen und zahlreiche Wanderhindernisse (Wehre, Sohlabstürze etc.) sind dafür verantwortlich, dass hier im Vergleich zu naturnahen Gewässern oftmals nur ein Bruchteil der eigentlich zu erwartenden Fischarten und -individuen vorkommt. Nur einige Teilabschnitte der Veerse, der Ruschwede, der Wümme und der Fintau weisen noch einen artenreichen und gewässertypischen Fischbestand auf.

Defizite bei der Fischfauna machen Renaturierungsmaßnahmen nötig !
Die im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Untersuchungen der Fischfauna deuten darauf hin, dass es fast überall im oberen Wümmegebiet einen mehr oder weniger großer Handlungsbedarf in Richtung naturnäherer Gewässer gibt. Die bisher umgesetzten Renaturierungsmaßnahmen der Angelvereine und anderer Maßnahmenträger reichen nicht aus, um den für alle Gewässer des sog. "reduzierten Gewässernetzes" geforderten „guten ökologischen Gewässerzustand“ zu erreichen.
Im Folgenden soll daher aufgezeigt werden, was noch getan werden muss, damit die Bäche des oberen Wümmesystems wieder naturnahe, vielfältige und ökologisch durchgängige Lebensräume für Lachs, Meerforelle & Co werden. Die Umsetzung dieser Ziele ist nur durch gemeinsames Handeln aller Akteure möglich (Unterhaltungsverbände, Naturschutz- und Wasserbehörden, Kommunen, Landwirte, Angelvereine, Naturschutzverbände etc.). Die Wasserrahmenrichtlinie bietet dazu erstmals eine Plattform, auf der die verschiedenen Akteure gemeinsam an dieser Aufgabe arbeiten.