Elektrobefischungen (Laichfische / Bestandskontrolle und -erfassung)
Unter Elektrofischerei wird ein Verfahren bezeichnet, bei der mit Hilfe von elektrischem Strom Fische gefangen werden können. Dabei wird der Effekt ausgenutzt, dass Fische in einem ausreichend starkem Gleichstromfeld zielgerichtet auf den positiven Pol (Anode) zuschwimmen, kurz betäubt werden und auf diese Art dem Gewässer entnommen werden können. Bei richtiger Anwendung entstehen den Fischen durch diese Fangmethode keine Schäden. Die Bediener der Elektrofischfanggeräte sind durch isolierende Neopren-Wathosen vor dem elektrischen Strom geschützt.

Die Elektrofischerei ist ein wichtiges Mittel zur Bestandsaufnahme der Fischfauna sowie für die fischereiliche Bewirtschaftung von Gewässern. Im Rahmen unseres Wiederansiedlungs-projektes wird die Elektrofischerei hauptsächlich zum Fang von laichreifen Meerforellen und Lachsen genutzt, die anschließend zur Gewinnung von Eiern in die Brutanlage gebracht werden. Darüberhinaus führen wir regelmäßig Befischungen zur Ermittlung und Kontrolle des Fischbestandes durch. Dabei werden insbesondere auch bedrohte Kleinfischarten erfasst. Auf diese Weise konnten wir z. B. im Lünzener Bruchbach bei Ostervesede im Herbst 2006 erstmals die im oberen Wümmegebiet verschollen geglaubte Elritze wieder nachweisen.
Zur Elektrofischerei verwenden wir überwiegend tragbare Geräte (DEKA 3000), die mit einer kescherförmigen Fangelektrode (Anode) und einer Gegenelektrode (Kathode aus einem offenen Kupferkabel) versehen sind. Das Elektrofischfanggerät erzeugt mit Hilfe einer Batterie einen Impulsgleichstrom. In tieferen und breiteren Flussabschnitten fischen wir zum Teil auch vom Boot aus mit einem stationären Gerät (DEKA 4000 / DEKA 5000).

Da beim Elektrofischfang das Wasser und die Elektroden ungeschützte elektrische Leiter sind und mit relativ hohen Spannungen und Leistungen gearbeitet wird, ergibt sich immer ein gewisses Gefahrenpotential für die Ausführenden. Gleichzeitig ist die Elektrofischerei eine sehr effektive Fangmethode. Aus diesem Grund ist die Elektrofischerei strengen gesetzlichen und behördlichen Reglementierungen unterworfen und nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ! Die Bestandskontrolle /-erfassung und der Fang im Rahmen von Wiederansiedlungsprojekten stellen begründete Ausnahmefälle dar und sind uns daher von der LAVES - Abteilung Binnenfischerei erlaubt worden.
Im Laufe der Jahre haben mehrere Vereinmitglieder einen Ausbildungskurs bei der Landesfischerei-behörde absolviert und sind nach abschließender Prüfung im Besitz des entsprechenden Bedienungsscheines. Außerdem unterliegt die Elektrofischerei dem Genehmigungsvorbehalt der LAVES, Abt. Binnenfischerei sowie einer jährlichen Meldepflicht bezüglich der Fangergebnisse. Durch die Elektrofischerei liefern wir also in erheblichem Umfang ehrenamtlich und kostenlos fischereiliche Daten, die in das zentrale niedersächsische Fischartenkataster eingehen und in vielen Fällen Grundlage von behördlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind.
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Weiteres Infos zur Elektrofischerei (Homepage der LAVES) finden Sie auch hier.