Aktuelles & Interessantes
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13.2.2012: Es stinkt zum Himmel - und fließt ins nächste Gewässer. Nach der Nds. Düngeverordnung ist das Aufbringen stickstoff- und phophathaltiger Dünger auf sog. nicht aufnahmefähige Böden verboten, auch wenn seit dem 1. Februar die generelle Sperrfrist zur Gülleausbringung abgelaufen ist.
Was ein sog. nicht aufnahmefähiger Boden ist, erklärt dieser Tage die Landwirtschaftskammer (LWK) Oldenburg. Obwohl die Böden trotz des leichten Tauwetters noch bis in über 40 cm Tiefe bretthart gefroren sind, reicht nach Interpretation der LWK ein minimales Auftauen der obersten Bodenschicht auf einer Teilfläche eines Ackerschlages, um legaler Weise Gülle ausbringen zu können.
Da die aktuell auf zahlreiche Flächen aufgefahrene Gülle nicht in den Boden eindringen kann, werden die erwarteten starken Niederschläge in den nächsten Tagen erhebliche Mengen des Düngers in die angrenzenden Gräben und Bäche spülen.
Welche Folgen das für Gewässer hat, kann man dann spätestens im April beobachten, wenn aus einst artenreichen Grabenlebensräumen grüne Algenbrühen werden.
Obwohl der tief gefrorene Boden nur oberflächlich angetaut ist, wird seit dem Wochenende wieder kräftig Gülle gefahren - mit Segen der Landwirtschaftskammer.
Wie im Winter 2010 und 2011 erwarten wir auch dieses Jahr leider wieder solche Bilder: Sperrfristen zu Gülleausbringung und Mindestabstände zu Gewässern werden häufig (folgenlos) ignoriert
Die Folge: Zahlreiche Gewässer verwandeln sich in tote Algenbrühen.
Vorbeugender Gewässerschutz hat bei der akutellen Güllekampagne für die Landwirtschaftskammer offenbar keine große Bedeutung. Auch die Süddeutsche Zeitung meint wie wir: Es stinkt zum Himmel !
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10.2.2011: Turbulenter Winter sorgt für Abwechslung an unseren Bächen. Nach äußerst trockenem Spätherbst, milden Dezembertagen und starkem Hochwasser im Januar sorgt nun seit 2 Wochen der Frost wieder mal für veränderte Verhältnisse an unseren Bächen.
Die Nachttemperaturen von bis zu -18°C führen auch bei schnellfließenden Bäche auf die Dauer zur Bildung einer fast geschlossenen Eisschicht. Was für die Fische in den Bächen relativ unproblematisch ist, stellt den Eisvogel auch diesen Winter wieder vor große Probleme. Da alle Teiche seit Tagen zugefroren sind, stehen bei zunehmend geschlossener Eisdecke auf den Bächen für den fischfressenden Vogel keine Nahrungsquellen mehr zur Verfügung. Es ist zu befürchten, dass es auch diesen Winter wie in den Vorjahren im Wümmegebiet wieder enorm hohe Bestandseinbrüche beim Eisvogel geben wird. An naturnahen, fischreichen und schnell fließenden Bächen haben die Vögel allerdings noch die besten Chancen zu überleben.
Selbst schnellfließende Bäche, wie hier die Veerse, frieren in diesen Tagen stellenweise fast zu.
Das Frostwetter schafft aber auch interessante Eisformationen im Großen wie im Kleinen...
- und bietet schöne Sonnenuntergänge !
Dabei sah es bis Ende Januar nicht nach einem Kälteeinbruch aus. Wochenlanger Regen führte im gesamten Wümmegebiet zu erheblichen Überschwemmungen, die auf der Hompepage der Rotenburger Kreiszeitung gut dokumentiert sind.
Inzwischen sind die Pegel aber soweit gesunken, dass wieder ein Blick auf die von November bis Januar angelegten Laichgruben der Meerforellen möglich ist. Jedes Gramm Kies in Fintau, Ruschwede und Veerse ist scheinbar von den Meer- und Bachforellen genutzt worden, um hier ihre Eier abzulegen. Im Sommer kontrollieren wir wieder mit Elektrobefischungen, wie hoch der natürliche Bruterfolg in diesem Jahr ausgefallen ist. Die überraschend guten Ergebnisse des Vorjahres (vgl. Aktuelles vom 8.10.2011), lassen uns hoffen, dass wir wieder viele kleine "Natur-"Forellen finden werden.
Nach dem Absinken des Hochwassers überall wieder sichtbar: Frische Laichbänke von Meerforellen.
29.1.2012: Biogasunfall - Wümme knapp an der Katastrophe vorbeigeschlittert. An einer Biogasanlage am Rand von Lauenbrück kam es kürzlich zu einem Austritt von erheblichen Mengen stark verunreinigten Sickerwassers, das illegaler Weise in die Regenwasserkanalisation eingeleitet wurde. Die Menge an Sickerwasser war so groß, dass die Kläranlage der Samtgemeinde umkippte und vermutlich über mehrere Wochen nicht in der Lage war, ihre Reinigungsfunktion zu erfüllen.
Dank des anhaltenden Hochwassers in der Wümme, war der Verdünnungseffekt nach Angaben der Unteren Wasserbehörde vermutlich so groß, dass ein großes Fischsterben bisher ausgeblieben ist.

Der aktuelle Fall zeigt wieder einmal, dass von der Lagerung von Silage an Biogasanlagen und anderen landwirtschaftlichen Flächen eine enorm hohe Gewässergefährdung ausgeht. Vielen Betreibern scheint nicht klar (oder egal ...?) zu sein, daß Silagesickerwasser eine um 70-350-fach erhöhte Sauerstoffzehrung im Gewässer auslöst, als häusliche Abwässer !
Zahlreiche ähnliche Unfälle oder vorsätzliche Einleitungen weisen darauf hin, dass eine wirksame behördliche Überwachung von Silagelagerflächen nach unserer Erfahrung nicht stattfindet. In der Regel werden die Überwachungsbehörden erst dann aktiv, wenn es zu einem Störfall gekommen ist. Ansonsten vertraut man einfach auf die Einschätzung des Anlagenbetreibers, ob das anfallende Oberflächenwasser verunreinigt ist (getrennte Entsorgung erforderlich) oder nicht verunreinigt (Versickerung oder Einleitung in Vorfluter möglich) ist.
Interessanter Weise wurden fast alle Biogas-Gewässerverunreinigungen in unserer Region (z..B. Schwalingen, Schultenwede, Bötersen, Schwitschen, Lamstedt u.a.) durch Anwohner/Angelvereine und nicht durch die zuständigen Überwachungsbehörden aufgedeckt .....
Besonders beunruhigend ist das vor dem Hintergrund, dass der Landkreis Rotenburg in der Zahl der Biogasanlagen inzwischen Spitzenreiter in Niedersachsen ist. Warten wir auf das nächste Fischsterben; den Überwachungsbehörden wünschen wir derweil einen geruhsamen Schlaf !
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9.1.2012: TödlicheSchlammlawine rollt die Veerse runter. Welchen Stellenwert Gewässerökologie und Naturschutz bei der Beurteilung von Stauanlagen haben, wurde uns in diesen Tagen eindrucksvoll vor Augen geführt. Am vergangenen Wochenende wurde der Mühlenteich in Lünzen (Heidekreis) illegal von Schlammmassen befreit: Durch vollständiges Ziehen der Stauschotte wurde der Teich fast völlig trockengelegt. Die sedimentierten Sand- und Schlammmassen im Teich wurden innerhalb kürzester Zeit in die unterhalb liegende Veerse mitgerissen und überdecken nun die Sohle auf großer Länge mit lebensfeindlichem und stark sauerstoffzehrendem Sediment.
Der zur Hälfte wieder aufgestaute Lünzener Mühlenteich einen Tag nach der Trockenlegung. Die Idylle trügt....
Sichtbare Zeichen der Schlammlawine: Berge von schlammigen Wasserpflanzen zeugen unterhalb der Stauanlage von der katastrophenartigen Spülung des Mühlenteiches.
Das Wasser der Veerse ist unterhalb des Mühlenteiches eine stinkende Schlammbrühe - mit tödlichen Folgen für zahlreiche empfindliche Arten
Was für die empfindlichen Lebensgemeinschaften in der Veerse mit zahlreichen nach FFH-Richtlinie geschützten und zum Teil hochgradig bedrohten Arten eine Katastrophe , auch für die Fischfauna darstellt, ist für den Staubetreiber eine billige und behördliche bisher geduldete Art, seine Abfallstoffe zu entsorgen. Nach Aussagen des Teichbesitzers wird der Mühlenteich regelmäßig auf diese Weise behandelt.
Obwohl das Wasserhaushaltsgesetz diese Form des Staubetriebs eindeutig untersagt und das schwallartge Abführen großer Schlammmassen in einen nährstoffarmen Bach eine Straftat (Gewässerverunreinigung - § 324 StGB) darstellt, hat diese Tat für den Verursacher vermutlich keinerlei Folgen. Arten- und naturschutzrechtliche Belange, wie z. B. der Schutz kiesiger Laichhabitate und landesweit bedeutender Fischpopulationen (Mühlkoppe, Bach- und Flussneunauge, Meerforelle) als wertgebende Arten des FFH-Gebiets Wümmeniederung / Teilgebiet Veerse spielen bei der behördlichen Beurteilung des Sachverhaltes offenbar keinerlei Rolle.
In den nächsten Tagen erwarten wir die Schlammlawine auch im Bereich der ca. 10 km stromab liegenden Kiesbetten in Westervesede. Die hier abgelegten Bach- und Meerforelleneier werden vermutlich durch die Schlammmassen letal geschädigt. Viel dramatischer werden die Folgen für das Makrozoobenthos sein, das anders als die Fische der Schlammlawine nicht entweichen kann. Davon sind v.a. die zahlreichen Reinwasserarten betroffen, die wie eine Köcherfliegenart, landesweit nur noch in der Veerse vorkommen.
Damit werden alle, mit erheblichen öffenlichen Mitteln und Vereingsgeldern finanzierten Bemühungen zur Gewässersanierung in der Veerse ad asurdum geführt.
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9.1.2012: Agrar- und Wasserrecht wird mit Füßen getreten. Nahezu flächendeckend haben in den letzten Jahren auch im Wümmegebiet massive Verstösse gegen agrar- und wassserrechtliche Bestimmungen Raum gegriffen. Im Winter, wenn kein sattes Ackergrün die schlimmsten Auswüchse des Biogas-Mais-Systems kaschiert, ist dies besonders auffällig.
Die folgenden Bilder sind im Laufe eines 10-minütigen Spazierganges entstanden. Sie zeigen beispielhaft, dass die Einhaltung von Abstandsregelungen zu Gewässern, das Verbot des Grünlandumbruchs, das Verbot des illegalen Gewässerausbaus und das Gebot einer erosionsmindernden Bewirtschaftung in der landwirtschaftlichen Praxis in unzähligen Fällen unterlaufen wird. Überflüssig zu erwähnen, dass diese erosionsfördernde und gewässerzerstörende Bewirtschaftung vom Steuerzahler hoch subventioniert wird.
Bei der Round-up-Anwendung wird nicht einmal der vorgeschriebene 1 m Randstreifen zu Gewässern eingehalten.
Illegaler Ausbau eines Vorfluters ohne Plangenehmigung = Der Rohrdurchlass zeigt die inzwischen eingetretene Sohleintiefung von über 1 Meter ! Die Böschung wird instabil und erodiert.
Hier wurde illegaler Weise mit Roundup auch der Böschungs- und Sohlbereich des Grabens sauber gemacht.
Hier wurde der bis vor einigen Jahren mit Grünland bestandene 5m-Randstreifen am Gewässer 2. Ordnung illegaler Weise zu Acker umgebrochen.
Ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung und gute landwirtschaftliche Praxis? Oder eher ein Erosionsinferno?
Hier wurde im Jahr 2011 Grünland illegal in Ackerland umgebrochen, was (von wenigen Ausnahmen abgesehen) seit 2009 in Niedersachsen verboten ist. Aktuell wird der Boden mit einer schönen Rinne in den nächsten Vorfluter entsandet. Auch die vor einigen Wochen aufgebrachte Gülle findet unter Missachtung der Düngeverordnung schnell den Weg ins nächste Gewässer.
Auf absolutem Grünlandstandort wird hier offenbar der Umbruch zum Maisacker vorbereitet.
Dieser Graben ist infolge einer bis vor kurzem unsachgemäß betriebenen Silolagerflächen-Entwässerung auf fast ganzer Länge biologisch tot.
Aus Platzgründen verzichten wir hier auf die Veröffentlichung vieler Hundert weiterer Beispiele, die alle klare Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen dokumentieren und die trotz Überwachungspflicht der Wasser- und Agrarbehörden in der Regel nicht sanktioniert werden.